"BESTRAFUNG"

„Vernunft ist in diesem Alter nicht zu erwarten“ (ROUSSEAU 1993, S.69). Kinder lernen lügen um belohnt zu werden, oder Strafen zu entgehen.

Kinder kennen keine Schuld und der „Geist […] [ist] noch nicht im Stande […], sie zu begreifen“ (Rousseau 1993, S.73).

Deswegen ist Rousseau gegen die („direkte“) Bestrafung der Kinder/Zöglinge. „Ich habe deutlich genug gesagt, daß man Kindern niemals eine Strafe als solche auferlegen darf, sondern daß sie die Strafe immer als eine natürliche Folge ihrer bösen Handlungen empfinden müssen“ (Rousseau 1993, S.81).

Das Kind soll aus Erfahrungen lernen, bzw. belehrt werden. „Predigt also nicht gegen eine Lüge, bestraft das Kind auch nicht eigentlich, weil es gelogen hat, aber sorgt dafür, daß es an sich alle bösen Folgen erfährt. Zum Beispiel, daß man ihm nicht mehr glaubt, auch wenn es nichts getan hat und sich noch so sehr verteidigt“ (Rousseau 1993, S.81).

BEISPIEL:

„Euer schwererziehbares Kind zerstört alles, was es berührt. Regt euch nicht auf, aber räumt alles, was es zerbrechen könnte, aus seiner Reichweite weg. Es zerstört die Gegenstände, die es braucht. Beeilt euch nicht, ihm andere zu geben. Laßt es den Verlust fühlen. Es zerbricht die Scheiben in seinem Zimmer: lasst den Wind Tag und Nacht hereinblasen und kümmert euch nicht um seinen Schnupfen, denn es ist besser, dass es verschnupft als närrisch wird. Beklagt euch niemals über die Unannehmlichkeiten, die es euch macht, aber sorgt dafür, daß es sie zuerst empfindet. Dann erst laßt die Scheiben einsetzen, ohne ein Wort zu verlieren. Er wirft sie wieder ein! Nun wechselt eure Methode. Sagt ihm kurz, ohne Wut: Die Scheiben gehören mir. Ich habe sie einsetzen lassen. Ich will sie ganz erhalten. Dann schließt das Kind in ein dunkles Zimmer ohne Fenster ein. Auf diese neue Behandlung hin fängt es zu schreien und zu toben an. Aber niemand beachtet es! Bald ermüdet es und ändert den Ton: es klagt und seufzt. Es bittet den Diener, der nach ihm sieht, es herauszulassen. Der sagt ihm ohne Umschweife: Ich habe auch Scheiben, die ganz bleiben sollen, und geht. Nach mehreren Stunden, in denen es sich langweilt und ein wenig nachgedacht hat, sagt ihm jemand, es möge doch einen Vorschlag machen, wie man ihm die Freiheit wiedergeben könne, wenn es keine Scheiben mehr einwirft. Mehr kann es nicht verlangen. Es bittet euch, zu ihm zu kommen; ihr geht hin; es macht euch seinen Vorschlag; den nehmt ihr an und sagt: Das ist vernünftig, wir gewinnen beide dabei. Warum bist du nicht früher auf den Gedanken gekommen? Dann umarmt ihr freudig das Kind und bringt es auf sein Zimmer. Es braucht sein Versprechen, auf das ihr euch wie auf einen Eid verlaßt, weder zu beteuern noch zu wiederholen. Was meint ihr, welchen Begriff es von der Verbindlichkeit übernommener Verpflichtungen und ihrem Nutzen bei diesem Vorgehen gewinnt? Kein unverdorbenes Kind wird dieser Behandlung wiederstehen können und vorsätzlich wieder eine Scheibe zerbrechen“ (Rousseau 1993, S.80).

 

Einem Kind darf nur dann etwas befohlen werden, wenn es ihm auch etwas nutzt (vgl. Rousseau 1993, S.62).

Erwachsene sollen den Kindern soweit entgegenkommen, wie es ihnen etwas nutzt, aber nichts befehlen. Wenn sie Bedürfnisse (z.B. der Bewegung) verspüren, sollen sie ihnen nachgehen können.

„Kein Kind soll zum Sitzen gezwungen werden, wenn es stehen möchte“.

Körperliche Bedürfnisse dienen zur Stärkung

 → Es muss zwischen wahren/natürlichen und eingebildeten Bedürfnissen unterschieden werden.

Es muss die Notwendigkeit immer in den Dingen und nicht in den Launen des Menschen sehen.

 

Manush Bloutian

 

 

 

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