Mensch vs. Bürger

      Rousseau machte eine klare Differenzierung zwischen Mensch und Bürger. Nach Rousseau ruht der natürliche Mensch in sich. „Er ist eine Einheit und ein Ganzes“ (vgl. Rousseau 1993, S.12). Der Bürger hingegen ist nur ein Bruchteil eines Ganzen („Als Bürger ist er nur ein Bruchteil, der vom Nenner abhängt, und dessen Wert in der Beziehung zum Ganzen liegt, d.h. zum Sozialkörper“ (vgl. Rousseau 1993, S.12)).

      Der Mensch wird für sich selbst erzogen, er soll frei und selbstbestimmt sein. Der Bürger jedoch ist fremdbestimmt und wird nur für die Gesellschaft erzogen.

 

      Rousseau unterscheidet in Zuge dessen die öffentliche-allgemeine und die private-häusliche Erziehung (vgl. Rousseau 1993, S. 13). Die öffentliche oder bürgerliche Erziehung macht den Menschen von der Gesellschaft abhängig. Es ist gefährlich nur nach dem Stand zu erziehen. Durch die Erziehung für die Ständegesellschaft ist kein Berufswechsel möglich. Man ist abhängig von der Gesellschaft und hat keine Alternativen.

      Rousseau bezeichnet diese Erziehung als verhängnisvoll, da er der Meinung ist, dass die Zivilisation eine Abhängigkeit von der Gesellschaft schafft. „Der Mensch wird frei geboren und in Ketten gelegt.“ Eine zivilisatorische Erziehung steht im Gegensatz zu einer natürlichen Erziehung, welche für Rousseau die richtige ist. Einen Menschen gesellschaftsfähig zu machen ist gegen die Natur des Menschen. Ein bürgerlicher Mensch ist fremdbestimmt.

      Die private Erziehung ist die Erziehung der Natur. Rousseau fordert, dass der Mensch für sich selbst erzogen wird, eine so genannte Individualerziehung.

 

Manush Bloutian

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